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Sie benötigen eine anerkannte Übersetzung für Einwanderungsbehörden, z. B. für Staatsbürgerschaftsantrag, Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Permanent Residence, Familiennachzug, Studium oder Arbeit?
Kitz Global erstellt formkonforme, vollständige und beglaubigte Übersetzungen, die den Anforderungen der Immigrationsbehörden entsprechen.
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Digital (PDF) und auf Wunsch zusätzlich per Post
Unsere Übersetzungen werden regelmäßig für Verfahren bei u. a.:
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Behörde – wir passen Format, Beglaubigung und Wortlaut exakt daran an.
Typische Dokumente für Einwanderungs- und Visaverfahren:
Geburts-, Heirats- & Scheidungsurkunden
Reisepässe & Personenstandsdokumente
Polizeiliche Führungszeugnisse
Schul- & Hochschulzeugnisse, Diplome
Arbeitszeugnisse & Referenzen
Gerichtliche und notarielle Unterlagen
In den meisten Fällen reichen Scans oder Fotos der Dokumente aus.
Eine anerkannte Übersetzung für Einwanderungsbehörden ist in der Regel:
vollständig und wortgetreu
mit Beglaubigungsvermerk / Übersetzererklärung versehen
eindeutig dem Originaldokument zugeordnet
von einer qualifizierten bzw. beeidigten Fachperson erstellt
Je nach Land wird dies als beglaubigte Übersetzung, vereidigte Übersetzung oder certified translation bezeichnet.
Wir stellen sicher, dass Ihre Übersetzung den behördlichen Vorgaben entspricht.
Werden Ihre Übersetzungen von Einwanderungsbehörden akzeptiert?
In der Regel ja. Entscheidend sind Land, Behörde und Verwendungszweck. Wir richten die Übersetzung exakt danach aus.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer erforderlich?
Für die meisten Immigration-Verfahren ja.
Müssen Originaldokumente eingesendet werden?
Nein, meist reichen digitale Kopien aus.
Beraten Sie auch zu länderspezifischen Anforderungen?
Ja, wir informieren Sie transparent über die jeweiligen Vorgaben.
Eine anerkannte, beglaubigte Übersetzung ist eine offiziell bestätigte und rechtlich gültige Übersetzung eines Dokuments, die von einer qualifizierten bzw. gerichtlich beeidigten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt wurde und von Behörden, Gerichten, Universitäten oder Einwanderungsstellen akzeptiert wird.