Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für Japan, z.B. für Behörden, Führerschein oder geschäftliche Zwecke?
Kitz Global erstellt fachlich korrekte, formkonforme beglaubigte Übersetzungen, die in Japan verwendet werden können und anerkannt werden.
Natürlich übersetzen wir auch Dokumente aus Japan ins Deutsche.
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Digital (PDF) und auf Wunsch zusätzlich per Post
Für eine persönliche Beratung oder ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns über E-Mail, wir melden uns innerhalb von 10 Minuten zurück oder rufen Sie uns an.
Für Japan werden je nach Behörde oder Institution häufig zertifizierte bzw. beglaubigte Übersetzungen verlangt, die:
vollständig und wortgetreu sind
eine Bestätigung der Richtigkeit enthalten
klar dem jeweiligen Originaldokument zugeordnet sind
meist ins Japanische oder Englische erfolgen
Typische Dokumente für japanische Behörden & Institutionen:
Geburts-, Heirats- & Scheidungsurkunden
Führerschein
Schul- & Hochschulzeugnisse, Diplome
Arbeitsverträge & Arbeitszeugnisse
Führungszeugnisse & Meldebescheinigungen
Gesellschaftsunterlagen & Verträge
Notarielle Urkunden & Vollmachten
usw.
In den meisten Fällen reichen Scans oder Fotos aus.
Werden Ihre Übersetzungen in Japan anerkannt?
In der Regel ja. Entscheidend sind Behörde, Institution oder Verwendungszweck. Wir richten Form und Beglaubigung entsprechend aus.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer erforderlich?
Eine beglaubigte Übersetzung brauchen Sie, wenn Sie offizielle Dokumente übersetzen lassen. Ein offizielles Dokument steht für ein amtliches Dokument, ein Beleg zu einer öffentlichen oder behördlichen Angelegenheit. Offizielle Dokumente können nur beglaubigt übersetzt werden um ihre rechtliche Gültigkeit auch in einem anderen Land behalten zu können. Beglaubigte Deutsch Japanisch Übersetzungen können nur von gerichtlich beeideten Übersetzern ausgeführt werden.
Müssen Originaldokumente eingesendet werden?
Nein, in den meisten Fällen reichen digitale Kopien aus.
Beraten Sie auch zu Apostillen oder weiteren formalen Schritten?
Ja, falls erforderlich, informieren wir Sie transparent über mögliche Zusatzschritte.