Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für Spanien, z. B. für Behörden, Studium, Arbeit, Heirat, Immobilien oder notarielle Zwecke?
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Selbstverständlich fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen für Dokumente aus Spanien an.
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In Spanien werden häufig „traducciones juradas“ verlangt – also vereidigte/beglaubigte Übersetzungen, die:
vollständig und wortgetreu sind
mit Beglaubigungsvermerk versehen sind
zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder Notaren geeignet sind.
Werden Ihre Übersetzungen in Spanien anerkannt?
Ja! Sollte es spezielle Anforderungen geben, bitten wir Sie diese uns zeitlich mitzuteilen.
Brauche ich zwingend eine „traducción jurada“?
Für die meisten amtlichen Zwecke ja.
Muss ich die Originale einsenden?
Digitale Kopien reichen zumeist aus.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und wortgetreue Übersetzung eines offiziellen Dokuments, die von einem öffentlich bestellten bzw. gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt und mit einer Bestätigung (Beglaubigungsvermerk) versehen wird.