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Kann ein bereits übersetzter Text beglaubigt werden?

Viele Kunden fragen sich:
Kann ein bereits übersetzter Text nachträglich beglaubigt werden?

Grundsätzlich gilt:

Texte, die bereits von Ihnen selbst oder von Dritten übersetzt wurden, können normalerweise nicht direkt beglaubigt werden.

Ein gerichtlich beeidigter Übersetzer darf nur Übersetzungen beglaubigen, die:

  • selbst angefertigt oder
  • vollständig geprüft und verantwortet wurden.

Warum kann eine fremde Übersetzung meist nicht beglaubigt werden?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der beeidigte Übersetzer offiziell:

  • die Vollständigkeit
  • die sprachliche Richtigkeit
  • die Übereinstimmung mit dem Originaldokument

mit:

  • seiner Unterschrift
  • seinem Stempel
  • der Beglaubigungsklausel

Deshalb darf ein vereidigter Übersetzer fremde oder private Übersetzungen in der Regel nicht einfach „abstempeln“.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, in bestimmten Fällen ist eine Verwendung bereits vorhandener Übersetzungen möglich.

Das betrifft insbesondere Texte, die:

  • von professionellen Fachübersetzern erstellt wurden
  • sprachlich hochwertig sind
  • vollständig und korrekt übersetzt wurden

In solchen Fällen kann ein beeidigter Übersetzer:

  • die Übersetzung vollständig prüfen
  • Korrekturen durchführen
  • anschließend eine Beglaubigung ausstellen

Voraussetzung ist jedoch immer eine vollständige fachliche Überprüfung und die gerechte Vorlage der Datei, z.B.in Word.

Spart eine vorhandene Übersetzung Kosten?

Teilweise – jedoch meist nur geringfügig.

Warum?

Auch bei bestehenden Übersetzungen muss der beeidigte Übersetzer:

  • den gesamten Text kontrollieren
  • das Original vergleichen
  • eventuelle Fehler korrigieren
  • die rechtliche Verantwortung übernehmen

Deshalb ist der Prüfaufwand oft ähnlich hoch wie bei einer Neuübersetzung.

Kitz Global bietet Ihnen dennoch:

  • faire Preise
  • transparente Angebote
  • höchste Qualitätsstandards

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung von Dokumenten für:

  • Behörden
  • Gerichte
  • Universitäten
  • Ämter
  • internationale Institutionen

Sie darf ausschließlich von:

  • gerichtlich beeidigten
  • vereidigten oder zertifizierten Übersetzern

angefertigt werden.

Nur so wird das Dokument offiziell anerkannt.

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Beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen

Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen u. a. für:

Englisch - Französisch - Italienisch

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Russisch - Polnisch - Tschechisch

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