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Viele Menschen verwechseln die notarielle Beglaubigung mit einer beglaubigten Übersetzung. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen rechtlichen Zwecken.
Während ein Notar die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie bestätigt, bescheinigt ein gerichtlich beeidigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung.
Eine notarielle Beglaubigung wird von einem Notar vorgenommen.
Der Notar bestätigt beispielsweise:
Der Notar übersetzt keine Dokumente und bestätigt auch nicht die sprachliche Richtigkeit einer Übersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich beeidigten bzw. gerichtlich ermächtigten Übersetzer erstellt.
Der Übersetzer bestätigt mit:
dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Diese Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten, Universitäten, Botschaften und anderen offiziellen Stellen anerkannt.
Eine notarielle Beglaubigung wird häufig benötigt für:
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig verlangt für:
Grundsätzlich nein. Ein Notar darf eine Übersetzung nicht automatisch als sprachlich richtig bestätigen.
Für die Anerkennung einer Übersetzung verlangen Behörden in der Regel eine Übersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer. Nur dieser ist befugt, die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Original und Übersetzung offiziell zu bestätigen.
In manchen internationalen Verfahren kann zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein. Welche Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Land und der zuständigen Behörde ab.
Bei Kitz Global erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in wenigen Schritten:
In den meisten Fällen genügt ein gut lesbarer Scan. Die Originale müssen in der Regel nicht eingesendet werden.
Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne für eine persönliche Beratung oder ein individuelles Angebot jederzeit zur Verfügung!
Seit über 20 Jahren unterstützt Kitz Global Privatpersonen, Unternehmen und Behörden mit rechtsgültigen Übersetzungen in nahezu allen Sprachen. Gerne beraten wir Sie auch, ob in Ihrem Fall eine beglaubigte Übersetzung, eine notarielle Beglaubigung oder zusätzlich eine Apostille erforderlich ist.
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