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Der Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und beglaubigter Übersetzung

Viele Menschen verwechseln die notarielle Beglaubigung mit einer beglaubigten Übersetzung. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen rechtlichen Zwecken.

Während ein Notar die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie bestätigt, bescheinigt ein gerichtlich beeidigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung.

Was ist eine notarielle Beglaubigung?

Eine notarielle Beglaubigung wird von einem Notar vorgenommen.

Der Notar bestätigt beispielsweise:

  • die Echtheit einer Unterschrift
  • die Identität des Unterzeichners
  • die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original
  • bestimmte rechtliche Erklärungen oder Urkunden

Der Notar übersetzt keine Dokumente und bestätigt auch nicht die sprachliche Richtigkeit einer Übersetzung.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich beeidigten bzw. gerichtlich ermächtigten Übersetzer erstellt.

Der Übersetzer bestätigt mit:

  • Beglaubigungsvermerk
  • Amtssiegel
  • Unterschrift

dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Diese Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten, Universitäten, Botschaften und anderen offiziellen Stellen anerkannt.

Wann benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung?

Eine notarielle Beglaubigung wird häufig benötigt für:

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Kopien
  • Vollmachten
  • Gesellschaftsverträge
  • Notarielle Urkunden
  • Grundstücks- und Immobiliengeschäfte
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig verlangt für:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Zeugnisse und Diplome
  • Führungszeugnisse
  • Strafregisterauszüge
  • Reisepässe
  • Personalausweise
  • Handelsregister- und Firmenbuchauszüge
  • Gerichtsurteile
  • Visa- und Aufenthaltsverfahren
  • Behörden und Gerichte

Kann ein Notar eine Übersetzung beglaubigen?

Grundsätzlich nein. Ein Notar darf eine Übersetzung nicht automatisch als sprachlich richtig bestätigen.

Für die Anerkennung einer Übersetzung verlangen Behörden in der Regel eine Übersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer. Nur dieser ist befugt, die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Original und Übersetzung offiziell zu bestätigen.

In manchen internationalen Verfahren kann zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein. Welche Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Land und der zuständigen Behörde ab.

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