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Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Ein gerichtlich beeidigter Übersetzer ist verpflichtet, den Inhalt des Originaldokuments vollständig und originalgetreu wiederzugeben. Bei einer beglaubigten Übersetzung dürfen daher keine eigenständigen Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
Das bedeutet, dass auch offensichtliche Fehler aus dem Ausgangsdokument in die Übersetzung übernommen werden müssen.
Eine beglaubigte Übersetzung dient dazu, den Inhalt eines Dokuments möglichst exakt in eine andere Sprache zu übertragen. Der beeidigte Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel, dass die Übersetzung dem Original vollständig entspricht.
Würde der Übersetzer eigenmächtig Angaben ändern oder korrigieren, würde die Übersetzung nicht mehr dem tatsächlichen Inhalt des Originaldokuments entsprechen.
In offiziellen Dokumenten finden sich gelegentlich Fehler wie:
Auch solche Fehler müssen in der beglaubigten Übersetzung übernommen werden.
Wenn ein Fehler erkennbar ist, kann der gerichtlich beeidigte Übersetzer eine entsprechende Anmerkung in die Übersetzung aufnehmen. Darin wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein Schreib- oder Übertragungsfehler im Originaldokument vorliegt.
Die eigentliche Übersetzung bleibt jedoch unverändert und entspricht weiterhin dem Wortlaut des Ausgangsdokuments.
Sollte ein Dokument fehlerhafte Angaben enthalten, empfiehlt es sich in vielen Fällen, zunächst die ausstellende Behörde oder Institution zu kontaktieren und eine Berichtigung des Originals zu beantragen.
Erst nach der Korrektur des Originaldokuments kann gegebenenfalls eine entsprechend korrigierte beglaubigte Übersetzung erstellt werden.
Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert und arbeitet weltweit mit gerichtlich beeidigten Übersetzern zusammen. Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen für:
sowie viele weitere offizielle Dokumente.
Für ein individuelles Angebot, persönliche Beratung oder wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten kontaktieren Sie uns direkt über E-Mail, wir melden uns binnen 10 Minuten bei Ihnen zurück!
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung spätestens zum vereinbarten Termin per E-Mail. Wenn Sie zusätzlich eine Papierversion für Behörden oder andere Institutionen benötigen, senden wir Ihnen diese auf Wunsch selbstverständlich auch per Post zu.
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