Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Diese Frage wird uns häufig gestellt, insbesondere bei der Übersetzung von Schulzeugnissen, Diplomen und Studiennachweisen. Die Antwort lautet grundsätzlich:
Nein, Schulnoten dürfen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer nicht umgerechnet oder angepasst werden.
Bei einer beglaubigten Übersetzung ist der Übersetzer verpflichtet, den Inhalt des Originaldokuments vollständig und originalgetreu wiederzugeben. Eigene Interpretationen, Bewertungen oder Anpassungen sind nicht zulässig.
Ein gerichtlich beeidigter Übersetzer bestätigt die sprachliche Richtigkeit der Übersetzung, nicht jedoch die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bildungssysteme.
Die Bewertung, welcher Note oder welchem Abschluss ein ausländisches Äquivalent entspricht, liegt ausschließlich bei:
Der Übersetzer darf daher keine Umrechnung oder Gleichstellung von Noten vornehmen.
Die Noten werden in ihrer ursprünglichen Form beibehalten und sprachlich übersetzt.
Beispiele:
Die ursprüngliche Bewertung bleibt dabei unverändert erhalten.
Wenn auf dem Zeugnis eine Notenskala oder eine Erläuterung des Bewertungssystems enthalten ist, wird diese selbstverständlich ebenfalls übersetzt.
Dadurch erhalten Universitäten, Arbeitgeber oder Behörden zusätzliche Informationen, um die Noten besser einordnen zu können.
Auch bei Schulabschlüssen gilt das Prinzip der Originaltreue.
Bezeichnungen wie:
werden in der Regel nicht durch vermeintlich gleichwertige Abschlüsse eines anderen Landes ersetzt.
Da sich Bildungssysteme weltweit erheblich unterscheiden, existiert häufig keine exakte Entsprechung. Deshalb wird die offizielle Bezeichnung des Abschlusses in der Übersetzung beibehalten oder entsprechend erläutert.
Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer erstellen beglaubigte Übersetzungen von:
für Behörden, Universitäten, Arbeitgeber und Anerkennungsstellen weltweit.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt wird. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und einer Beglaubigungsklausel bestätigt der Übersetzer die vollständige Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für Zeugnisse, Diplome, Urkunden und andere offizielle Dokumente benötigt.
Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen und für nahezu alle Dokumentenarten an.
Laden Sie Ihr Zeugnis oder Diplom einfach als Scan oder Foto hoch und erhalten Sie sofort ein unverbindliches Angebot.
Für Fragen zur Übersetzung von Zeugnissen, Schulabschlüssen oder Notensystemen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Schulnotensysteme unterscheiden sich zumeist von Land zu Land, in der USA sogar von Staat zu Staat. Informationen dazu finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.scholaro.com/grade-conversion/
https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaamlewj
https://en.wikipedia.org/wiki/Academic_grading_in_Austria
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