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Müssen Bewerbungsunterlagen fürs Ausland beglaubigt übersetzt werden?

Wer sich im Ausland bewirbt, stellt sich oft die Frage:

Müssen Bewerbungsunterlagen beglaubigt übersetzt werden?

In den meisten Fällen lautet die Antwort:

Ja – insbesondere bei offiziellen Dokumenten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Zeugnisse
  • Diplome
  • Studiennachweise
  • Arbeitszeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Führungszeugnisse

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt offiziell, dass die Übersetzung korrekt ist und vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?

Ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist, hängt ab von:

  • dem Zielland
  • dem Arbeitgeber oder der Universität
  • den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben

Viele internationale Arbeitgeber und Institutionen verlangen:

  • beglaubigte Übersetzungen
  • internationale Dokumente
  • englischsprachige Unterlagen

Manche Arbeitgeber akzeptieren auch einfache Übersetzungen, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.

Welche Bewerbungsunterlagen müssen oft beglaubigt übersetzt werden?

Häufig betroffen sind:

  • Zeugnisse & Diplome
  • Arbeitszeugnisse
  • Ausbildungsnachweise
  • Führungszeugnisse
  • Geburts- oder Heiratsurkunden
  • medizinische Nachweise

Besonders bei Behörden, Universitäten und internationalen Konzernen werden beglaubigte Übersetzungen oft vorausgesetzt.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem:

  • gerichtlich beeidigten
  • vereidigten oder zertifizierten Übersetzer

angefertigt.

Der Übersetzer bestätigt mit:

  • Unterschrift
  • Stempel
  • Beglaubigungsklausel

die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.

Dadurch wird das Dokument offiziell anerkannt.

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