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Wer sich im Ausland bewirbt, stellt sich oft die Frage:
Müssen Bewerbungsunterlagen beglaubigt übersetzt werden?
In den meisten Fällen lautet die Antwort:
Ja – insbesondere bei offiziellen Dokumenten.
Dazu gehören beispielsweise:
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt offiziell, dass die Übersetzung korrekt ist und vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist, hängt ab von:
Viele internationale Arbeitgeber und Institutionen verlangen:
Manche Arbeitgeber akzeptieren auch einfache Übersetzungen, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
Häufig betroffen sind:
Besonders bei Behörden, Universitäten und internationalen Konzernen werden beglaubigte Übersetzungen oft vorausgesetzt.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem:
angefertigt.
Der Übersetzer bestätigt mit:
die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.
Dadurch wird das Dokument offiziell anerkannt.
Kitz Global ist spezialisiert auf:
In vielen Fällen erhalten Sie Ihre Übersetzung bereits innerhalb von:
24–48 Stunden. Express ist bei uns Standard.
Schnell, unkompliziert und sicher.
Wir übersetzen Bewerbungsunterlagen u. a. in:
Englisch - Französisch - Italienisch
Niederländisch - Spanisch - Portugiesisch
Russisch - Polnisch - Tschechisch
Ungarisch - Rumänisch - Bulgarisch
Arabisch - Chinesisch - Japanisch
Griechisch - Türkisch - Serbisch
Bosnisch - Kroatisch - Slowakisch
Ukrainisch - Thailändisch - Persisch
Dänisch - Schwedisch - Norwegisch
Albanisch - Amharisch - Slowenisch - Mazedonisch
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Für ein individuelles Angebot, persönliche Beratung oder wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten kontaktieren Sie uns direkt über E-Mail, wir melden uns binnen 10 Minuten bei Ihnen zurück!