Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Generell gilt: Die beglaubigten Übersetzungen innerhalb der EU werden laut EU Verordnung in den Mitgliedstaaten akzeptiert werden müssen. Das heisst, eine in Frankreich erstellte beglaubigte Übersetzung muss in Österreich akzeptiert werden, genauso muss in Italien eine in Österreich erstellte beglaubigte Übersetzung angenommen werden.
Eine maßgebliche Voraussetzung dafür ist aber, dass die Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Übersetzer stammen muss, der für das betreffende Sprachenpaar beeidet ist! In Österreich oder in der EU erstellte beglaubigte Übersetzungen werden aber generell weltweit angenommen. Noch vor einigen Jahren hat man im betreffenden Land die beglaubigte Übersetzung erstellen lassen müssen, dies ist nicht mehr der Fall, solange der Übersetzer beeidet ist und die beglaubigte Übersetzung den internationalen Vorschriften entsprechen erstellt wird:
>>Sofortangebot auf eine beglaubigte Übersetzung<<
Beglaubigte Übersetzungen können nur von vereidigten Übersetzern angefertigt werden. Unsere Mitarbeiter sind in vielen Ländern der Welt gerichtlich vereidigt und somit befähigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, was bedeutet, dass die von uns übersetzten Dokumente von allen Ämtern anerkannt werden.
Kitz Global ist seit 2005 spezialisiert auf beglaubigte Übersetzungen in alle Sprachen und für alle Länder. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und beantworten Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit über E-Mail, Sie erhalten spätestens innerhalb von 10 Minuten unsere Antwort.