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Typische Einsatzbereiche:
Anerkannt in Österreich, Deutschland, in der Tükei und international
Eine beglaubigte Übersetzung wird ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt die vollständige und inhaltlich korrekte Wiedergabe des Originals.
Die Beglaubigung umfasst:
Dadurch erhält die Übersetzung ihre rechtliche Gültigkeit für Behörden und Institutionen.
Verlässlich, schnell und termingerecht
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