Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Eine beglaubigte Übersetzung brauchen Sie in jedem Fall, wenn Sie ein fremdsprachliches Dokument bei einer Behörde im In- oder Ausland einreichen müssen, damit es entsprechend anerkannt werden kann. Nur die beglaubigte Übersetzung kann als offizielles Dokument bei Gericht, Bürgerämtern, Ausländerbehörden und allen offiziellen Stellen, als auch manchmal bei potentiellen Arbeitgebern vorgelegt werden.
Wir informieren Sie gerne ausführlich zu beglaubigten Übersetzungen, schreiben Sie uns eine E-Mail, Sie erhalten binnen einer Stunde eine Antwort.
>>Sofortangebot auf eine beglaubigte Übersetzung<<
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines amtlichen Dokuments, einer Geburtsurkunde, von Firmenunterlagen oder Zeugnissen? Wir können Ihnen schnell und einfach helfen - schicken Sie uns bitte den Scan des betreffenden Dokuments, oder die Scans der Dokumente per E-Mail. Sie erhalten binnen 10 Minuten ein Angebot mit Preis und Lieferzeit auf die beglaubigte Übersetzung. Wenn Ihnen das Angebot entgegenkommt starten wir mit der beglaubigten Übersetzung. Sobald fertig erhalten Sie den Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail und danach auch per Post.
Beglaubigte Übersetzung – FAQ / Häufig gestellte Fragen