Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Sie möchten Ihren Führerschein in Wien übersetzen lassen? Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen von Führerscheinen und anderen amtlichen Dokumenten spezialisiert. Unsere gerichtlich beeideten Übersetzer erstellen rechtsgültige Übersetzungen, die von Behörden, Führerscheinstellen, Gerichten und anderen offiziellen Institutionen im In- und Ausland anerkannt werden. In den meisten Fällen liefern wir Ihre beglaubigte Übersetzung bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
1. Führerschein als Scan oder Foto hochladen.
2. Sofort Preis und Liefertermin erhalten.
3. Auftrag bequem online bestätigen.
4. Beglaubigte Übersetzung per E-Mail erhalten.
5. Auf Wunsch Versand der Originalunterlagen per Post.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne für eine persönliche Beratung, ein individuelles Angebot oder bei Wunsch nach Zahlung per Banküberweisung zur Verfügung.
Ein Führerschein enthält neben den persönlichen Daten auch Fahrzeugklassen, Ausstellungsdaten, behördliche Eintragungen, Einschränkungen und nationale Schlüsselzahlen. Kann die zuständige Stelle diese Angaben nicht eindeutig lesen oder zuordnen, wird häufig eine beglaubigte Führerscheinübersetzung verlangt.
Eine Übersetzung kann unter anderem erforderlich sein:
Ob zusätzlich weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet immer die zuständige Behörde. Daher empfehlen wir, die konkreten Vorgaben vor der Beauftragung zu prüfen.
Wer seinen Wohnsitz nach Wien verlegt, muss unter bestimmten Voraussetzungen einen ausländischen Führerschein umschreiben oder bei der zuständigen Stelle vorlegen. Besonders bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kann eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich sein.
Unsere Übersetzer übertragen sämtliche relevanten Angaben, darunter:
Auch schwer lesbare Einträge, Stempel oder handschriftliche Ergänzungen werden in der Übersetzung entsprechend gekennzeichnet.
Nicht nur ausländische Dokumente werden in Wien übersetzt. Auch ein österreichischer Führerschein kann für einen längeren Auslandsaufenthalt, eine berufliche Tätigkeit oder ein behördliches Verfahren in einem anderen Staat in übersetzter Form benötigt werden.
Wir fertigen Führerscheinübersetzungen beispielsweise ins Englische, Spanische, Französische, Italienische oder in zahlreiche weitere Sprachen an. Welche Form der Übersetzung akzeptiert wird, sollte vorab mit der ausländischen Stelle geklärt werden.
Wir übersetzen Führerscheine beispielsweise:
Englisch Deutsch Italienisch Deutsch
Französisch Deutsch Niederländisch Deutsch
Spanisch Deutsch Portugiesisch Deutsch
Russisch Deutsch Ukrainisch Deutsch
Polnisch Deutsch Tschechisch Deutsch
Slowakisch Deutsch Ungarisch Deutsch
Rumänisch Deutsch Kroatisch Deutsch
Bosnisch Deutsch Serbisch Deutsch
Mazedonisch Deutsch Slowenisch Deutsch
Griechisch Deutsch Türkisch Deutsch
Arabisch Deutsch Chinesisch Deutsch
Thailändisch Deutsch Persisch Deutsch
und viele weitere Sprachen...
Für die Angebotserstellung genügt normalerweise ein gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto.
Ja. Auch die Rückseite enthält wichtige Angaben, beispielsweise Fahrzeugklassen, Gültigkeitszeiträume, Beschränkungen und Schlüsselzahlen. Deshalb sollten immer beide Seiten vollständig übermittelt werden.
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Sprache, Lesbarkeit und Auslastung. Viele Führerscheinübersetzungen sind innerhalb von 24 bis 48 Stunden möglich. Den konkreten Liefertermin erhalten Sie mit dem Angebot.
Beglaubigte Übersetzungen werden für zahlreiche behördliche Verfahren verwendet. Die endgültige Entscheidung über die Annahme trifft jedoch immer die zuständige Behörde. Teilen Sie uns daher am besten bereits bei der Anfrage mit, wo das Dokument eingereicht werden soll.
Ja. Wir übersetzen auch Führerscheine, die beispielsweise in arabischer, kyrillischer, chinesischer oder japanischer Schrift ausgestellt wurden. Die Namen werden entsprechend den Dokumenten und geltenden Übertragungsregeln wiedergegeben.
Ja. Nach der Fertigstellung erhalten Sie auf Wunsch zunächst einen Scan per E-Mail und anschließend die beglaubigte Originalausfertigung per Post.
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