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Handelsregisterauszug übersetzen in Wien

Beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs – schnell, rechtssicher in alle Sprachen

Sie möchten einen Handelsregisterauszug in Wien übersetzen lassen? Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen von Firmen- und Behördenunterlagen spezialisiert. Unsere gerichtlich beeideten Übersetzer fertigen rechtsgültige Übersetzungen von Handelsregisterauszügen an, die bei Behörden, Gerichten, Banken, Notaren sowie internationalen Geschäftspartnern verwendet werden können. Viele Übersetzungen können bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertiggestellt werden.

Handelsregisterauszug online übersetzen lassen

Die gesamte Beauftragung erfolgt einfach und bequem online.

So funktioniert es:

1. Handelsregisterauszug als Scan oder Foto hochladen.
2. Persönliches Angebot mit Preis und Liefertermin erhalten.
3. Auftrag bestätigen.
4. Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail erhalten.
5. Originalausfertigung auf Wunsch zusätzlich per Post erhalten.

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Handelsregisterauszug übersetzen in Wien in und von allen Sprachen

Wir übersetzen Handelsregisterauszüge unter anderem in:

Englisch           Italienisch

Französisch     Niederländisch

Spanisch          Portugiesisch

Russisch         Ukrainisch

Polnisch          Tschechisch

Slowakisch      Ungarisch

Rumänisch      Kroatisch

Bosnisch          Serbisch

Mazedonisch   Slowenisch

Griechisch        Türkisch

Arabisch           Chinesisch

Thailändisch    Persisch

Schwedisch und viele weitere Sprachen...

Handelsregisterauszug in Wien beglaubigt übersetzen lassen

Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen müssen ihre rechtliche Existenz und Vertretungsbefugnis häufig durch einen aktuellen Registerauszug nachweisen. Stammt das Dokument aus dem Ausland oder soll ein österreichischer Firmenbuchauszug außerhalb des deutschsprachigen Raums verwendet werden, kann eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs erforderlich sein.

Kitz Global unterstützt Unternehmen, Kanzleien und Privatpersonen in Wien bei der professionellen Übersetzung von Handelsregister- und Firmenbuchdokumenten aus zahlreichen Ländern.

Typische Verwendungszwecke sind:

  • Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Österreich
  • Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung
  • Eröffnung eines Firmenkontos
  • Teilnahme an Ausschreibungen
  • Vertragsabschlüsse mit internationalen Geschäftspartnern
  • Vorlage bei Notaren und Rechtsanwälten
  • Gerichts- und Verwaltungsverfahren
  • Unternehmensübernahmen und Beteiligungen
  • Steuerliche und wirtschaftliche Prüfungen
  • Einwanderungs- und Investorenverfahren

Handelsregisterauszug oder Firmenbuchauszug?

In Österreich wird das offizielle Unternehmensregister als Firmenbuch bezeichnet. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist hingegen der Begriff Handelsregister gebräuchlich. International existieren zahlreiche vergleichbare Register mit unterschiedlichen Bezeichnungen und rechtlichen Strukturen.

Wir übersetzen sowohl österreichische Firmenbuchauszüge als auch ausländische Handelsregisterauszüge und vergleichbare Unternehmensnachweise, zum Beispiel:

  • Firmenbuchauszug aus Österreich
  • Handelsregisterauszug aus Deutschland
  • Companies-House-Unterlagen aus Großbritannien
  • Extrait Kbis aus Frankreich
  • Registro-Mercantil-Auszüge aus Spanien
  • Visura Camerale aus Italien
  • Uittreksel Handelsregister aus den Niederlanden
  • Unternehmensregisterauszüge aus Osteuropa
  • Registerdokumente aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Die jeweilige Terminologie wird fachgerecht übertragen und bei Bedarf durch erläuternde Hinweise verständlich gemacht.

Warum Kitz Global?

  • Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005
  • Gerichtlich beeidete Übersetzer
  • Umfangreiche Erfahrung mit Handelsregister- und Firmenbuchunterlagen
  • Juristisch präzise Fachübersetzungen
  • Expressbearbeitung – häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden
  • ISO 17100 zertifizierte Übersetzungsprozesse
  • Übersetzungen in über 100 Sprachen
  • Höchste Vertraulichkeit bei sensiblen Unternehmensdaten
  • Österreichweite Online-Beauftragung ohne persönlichen Termin

Für wen erstellen wir Handelsregisterübersetzungen in Wien?

Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Größe sowie an beratende Berufsgruppen.

Dazu gehören:

  • Einzelunternehmen
  • Start-ups
  • GmbHs und Aktiengesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Internationale Konzerne
  • Tochtergesellschaften und Niederlassungen
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Notariate
  • Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Behörden und öffentliche Einrichtungen

Auf Wunsch übersetzen wir neben dem Registerauszug auch die dazugehörigen Gesellschafts- und Unternehmensdokumente.

Handelsregisterauszug in Wien online übersetzen lassen

Ein persönlicher Termin ist für die Beauftragung in der Regel nicht erforderlich. Sie können Ihren Handelsregisterauszug vollständig online einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen ausländischen Handelsregisterauszug in Wien übersetzen lassen?

Ja. Wir übersetzen Registerauszüge aus zahlreichen Ländern ins Deutsche sowie österreichische Firmenbuchauszüge in viele Fremdsprachen.

Benötigen Sie das Originaldokument?

Für die Angebotserstellung und in vielen Fällen auch für die Bearbeitung genügt zunächst ein vollständiger, gut lesbarer Scan. Ob später das Original oder eine beglaubigte Kopie erforderlich ist, hängt von der empfangenden Stelle ab.

Wie aktuell muss der Handelsregisterauszug sein?

Viele Behörden, Banken und Geschäftspartner verlangen einen Registerauszug, der nicht älter als drei oder sechs Monate ist. Die konkrete Gültigkeitsfrist wird jedoch von der jeweiligen Stelle festgelegt.

Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung?

Kurze und gut lesbare Handelsregisterauszüge können häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden übersetzt werden. Umfangreiche Auszüge oder seltene Sprachkombinationen können mehr Zeit beanspruchen.

Können mehrseitige oder historische Registerauszüge übersetzt werden?

Ja. Wir bearbeiten sowohl kompakte aktuelle Auszüge als auch umfangreiche Registerdokumente mit historischen Eintragungen und mehreren Anlagen.

Wird auch ein elektronischer Registerauszug akzeptiert?

Elektronisch ausgestellte Registerauszüge können grundsätzlich übersetzt werden. Ob das ausgedruckte Dokument oder zusätzlich ein elektronischer Echtheitsnachweis erforderlich ist, entscheidet die empfangende Institution.

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Ob sie für Ihren Handelsregisterauszug benötigt wird, hängt vom Ausstellungsland, dem Zielland und dem jeweiligen Verfahren ab. Die Apostille sollte in der Regel vor der Übersetzung eingeholt werden, da sie häufig ebenfalls übersetzt werden muss.

Kann die Übersetzung direkt an eine Kanzlei oder Behörde gesendet werden?

Ja. Auf Wunsch versenden wir die Originalausfertigung an Ihre Rechtsanwaltskanzlei, Ihren Notar, Ihre Bank, Ihren Geschäftspartner oder eine andere angegebene Zustelladresse.

Handelsregisterauszug in Wien professionell übersetzen lassen

Bei Unternehmensgründungen, internationalen Transaktionen und behördlichen Verfahren kommt es auf eine vollständige und terminologisch präzise Übersetzung an. Kitz Global erstellt Ihre beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in Wien zuverlässig, vertraulich und innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens.

Übermitteln Sie uns Ihren Registerauszug online und erhalten Sie kurzfristig ein transparentes Angebot für Ihre gewünschte Sprachkombination.

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