Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Menü
Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Sie möchten einen Handelsregisterauszug in Wien übersetzen lassen? Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen von Firmen- und Behördenunterlagen spezialisiert. Unsere gerichtlich beeideten Übersetzer fertigen rechtsgültige Übersetzungen von Handelsregisterauszügen an, die bei Behörden, Gerichten, Banken, Notaren sowie internationalen Geschäftspartnern verwendet werden können. Viele Übersetzungen können bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertiggestellt werden.
Die gesamte Beauftragung erfolgt einfach und bequem online.
So funktioniert es:
1. Handelsregisterauszug als Scan oder Foto hochladen.
2. Persönliches Angebot mit Preis und Liefertermin erhalten.
3. Auftrag bestätigen.
4. Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail erhalten.
5. Originalausfertigung auf Wunsch zusätzlich per Post erhalten.
Sie wünschen eine persönliche Beratung, ein individuelles Angebot oder möchten bequem per Banküberweisung bezahlen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir übersetzen Handelsregisterauszüge unter anderem in:
Schwedisch und viele weitere Sprachen...
Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen müssen ihre rechtliche Existenz und Vertretungsbefugnis häufig durch einen aktuellen Registerauszug nachweisen. Stammt das Dokument aus dem Ausland oder soll ein österreichischer Firmenbuchauszug außerhalb des deutschsprachigen Raums verwendet werden, kann eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs erforderlich sein.
Kitz Global unterstützt Unternehmen, Kanzleien und Privatpersonen in Wien bei der professionellen Übersetzung von Handelsregister- und Firmenbuchdokumenten aus zahlreichen Ländern.
Typische Verwendungszwecke sind:
In Österreich wird das offizielle Unternehmensregister als Firmenbuch bezeichnet. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist hingegen der Begriff Handelsregister gebräuchlich. International existieren zahlreiche vergleichbare Register mit unterschiedlichen Bezeichnungen und rechtlichen Strukturen.
Wir übersetzen sowohl österreichische Firmenbuchauszüge als auch ausländische Handelsregisterauszüge und vergleichbare Unternehmensnachweise, zum Beispiel:
Die jeweilige Terminologie wird fachgerecht übertragen und bei Bedarf durch erläuternde Hinweise verständlich gemacht.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Größe sowie an beratende Berufsgruppen.
Dazu gehören:
Auf Wunsch übersetzen wir neben dem Registerauszug auch die dazugehörigen Gesellschafts- und Unternehmensdokumente.
Ein persönlicher Termin ist für die Beauftragung in der Regel nicht erforderlich. Sie können Ihren Handelsregisterauszug vollständig online einreichen.
Ja. Wir übersetzen Registerauszüge aus zahlreichen Ländern ins Deutsche sowie österreichische Firmenbuchauszüge in viele Fremdsprachen.
Für die Angebotserstellung und in vielen Fällen auch für die Bearbeitung genügt zunächst ein vollständiger, gut lesbarer Scan. Ob später das Original oder eine beglaubigte Kopie erforderlich ist, hängt von der empfangenden Stelle ab.
Viele Behörden, Banken und Geschäftspartner verlangen einen Registerauszug, der nicht älter als drei oder sechs Monate ist. Die konkrete Gültigkeitsfrist wird jedoch von der jeweiligen Stelle festgelegt.
Kurze und gut lesbare Handelsregisterauszüge können häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden übersetzt werden. Umfangreiche Auszüge oder seltene Sprachkombinationen können mehr Zeit beanspruchen.
Ja. Wir bearbeiten sowohl kompakte aktuelle Auszüge als auch umfangreiche Registerdokumente mit historischen Eintragungen und mehreren Anlagen.
Elektronisch ausgestellte Registerauszüge können grundsätzlich übersetzt werden. Ob das ausgedruckte Dokument oder zusätzlich ein elektronischer Echtheitsnachweis erforderlich ist, entscheidet die empfangende Institution.
Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Ob sie für Ihren Handelsregisterauszug benötigt wird, hängt vom Ausstellungsland, dem Zielland und dem jeweiligen Verfahren ab. Die Apostille sollte in der Regel vor der Übersetzung eingeholt werden, da sie häufig ebenfalls übersetzt werden muss.
Ja. Auf Wunsch versenden wir die Originalausfertigung an Ihre Rechtsanwaltskanzlei, Ihren Notar, Ihre Bank, Ihren Geschäftspartner oder eine andere angegebene Zustelladresse.
Bei Unternehmensgründungen, internationalen Transaktionen und behördlichen Verfahren kommt es auf eine vollständige und terminologisch präzise Übersetzung an. Kitz Global erstellt Ihre beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in Wien zuverlässig, vertraulich und innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens.
Übermitteln Sie uns Ihren Registerauszug online und erhalten Sie kurzfristig ein transparentes Angebot für Ihre gewünschte Sprachkombination.
Geburtsurkunde - Heiratsurkunde - Führungszeugnis -
Zeugnisse und Diplome - Scheidungsurteil - Führerschein -
Handelsregisterauszug und vieles mehr...
Vorarlberg - Feldkirch, Bregenz, Dornbirn
Tirol - Kufstein, St. Johann, Lienz, Kitzbühel, Wörgl, Innsbruck, Imst, Hall
Steiermark - Fürstenfeld, Schladming, Leibnitz, Leoben, Graz
Salzburg - Mittersill, Bischofshofen, Zell am See, Saalfelden, Hallein, St. Johann
Oberösterreich - Vöcklabruck, Gmunden, Steyr, Wels, Linz
Niederösterreich - Schwechat, Baden bei Wien, Krems an der Donau, Amstetten, Wiener Neustadt, St. Pölten