Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Sie möchten Ihr Scheidungsurteil in Lienz übersetzen lassen? Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen von gerichtlichen und amtlichen Dokumenten spezialisiert. Unsere gerichtlich beeideten Übersetzer erstellen rechtsgültige Übersetzungen, die von Gerichten, Behörden, Standesämtern, Botschaften und anderen offiziellen Institutionen im In- und Ausland anerkannt werden.
In den meisten Fällen liefern wir Ihre beglaubigte Übersetzung bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
1. Scheidungsurteil als Scan oder Foto hochladen.
2. Preis und Liefertermin sofort online erhalten.
3. Auftrag bequem online bestätigen.
4. Beglaubigte Übersetzung per E-Mail erhalten.
5. Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzlich die Originalausfertigung per Post.
Natürlich können Sie uns das Scheidungsurteil und andere Dokumente für ein individuelles Angebot auch direkt über E-Mail senden, wir melden uns binnen 10 Minuten bei Ihnen zurück.
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen unter anderem in folgenden Sprachen an:
Englisch Deutsch Italienisch Deutsch
Französisch Deutsch Niederländisch Deutsch
Spanisch Deutsch Portugiesisch Deutsch
Russisch Deutsch Ukrainisch Deutsch
Polnisch Deutsch Tschechisch Deutsch
Slowakisch Deutsch Ungarisch Deutsch
Rumänisch Deutsch Kroatisch Deutsch
Bosnisch Deutsch Serbisch Deutsch
Mazedonisch Deutsch Slowenisch Deutsch
Griechisch Deutsch Türkisch Deutsch
Arabisch Deutsch Chinesisch Deutsch
Thailändisch Deutsch Persisch Deutsch
und viele weitere Sprachen...
Ein Scheidungsurteil bestätigt die rechtskräftige Auflösung einer Ehe und wird häufig bei internationalen Behörden- oder Gerichtsverfahren benötigt. Soll das Dokument im Ausland verwendet werden, verlangen viele Behörden eine beglaubigte Übersetzung, damit das Urteil offiziell anerkannt werden kann.
Eine beglaubigte Übersetzung wird beispielsweise benötigt für:
Eine beglaubigte Übersetzung ist die rechtsgültige Übersetzung eines offiziellen Dokuments. Sie wird von einem gerichtlich beeideten Übersetzer erstellt, der mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt mit dem Original übereinstimmt. Dadurch kann sie bei Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen im In- und Ausland verwendet werden.
Ja. Für die Angebotserstellung und in den meisten Fällen auch für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto Ihres Scheidungsurteils.
Viele Scheidungsurteile werden innerhalb von 24 bis 48 Stunden beglaubigt übersetzt. Bei umfangreicheren Unterlagen erhalten Sie den verbindlichen Liefertermin bereits mit Ihrem Angebot.
Ja. Wir übersetzen auf Wunsch sämtliche zum Scheidungsurteil gehörenden Dokumente, einschließlich Apostillen, Rechtskraftbestätigungen und weiterer gerichtlicher Beglaubigungen.
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden ausschließlich von gerichtlich beeideten Übersetzern erstellt und erfüllen die Anforderungen zahlreicher Gerichte, Behörden, Standesämter und Botschaften im In- und Ausland.
Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil in Lienz übersetzen lassen möchten, können Sie den gesamten Auftrag bequem online abwickeln. Nach dem Upload Ihres Dokuments erhalten Sie sofort ein unverbindliches Angebot mit Preis und Liefertermin. Nach Ihrer Beauftragung beginnen wir umgehend mit der Übersetzung und senden Ihnen den Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich die Originalausfertigung per Post.
Neben dem Scheidungsurteil übersetzen wir selbstverständlich auch:
Geburtsurkunde - Heiratsurkunde - Führungszeugnis -
Zeugnisse und Diplome - Scheidungsurteil - Führerschein -
Handelsregisterauszug und natürlich auch alle anderen Dokumente...
Vorarlberg - Feldkirch, Bregenz, Dornbirn
Tirol - Kufstein, St. Johann, Lienz, Kitzbühel, Wörgl, Innsbruck, Imst, Hall
Steiermark - Fürstenfeld, Schladming, Leibnitz, Leoben, Graz
Salzburg - Mittersill, Bischofshofen, Zell am See, Saalfelden, Hallein, St. Johann
Oberösterreich - Vöcklabruck, Gmunden, Steyr, Wels, Linz
Niederösterreich - Schwechat, Baden bei Wien, Krems an der Donau, Amstetten, Wiener Neustadt, St. Pölten