Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung eines Gerichtsurteils für Behörden, Gerichte oder andere offizielle Stellen im In- oder Ausland?
Kitz Global ist seit 2005 auf die beglaubigte Übersetzung von Gerichtsurteilen und anderen amtlichen Dokumenten spezialisiert. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer fertigen rechtsgültige Übersetzungen an, die von Behörden, Gerichten und Institutionen weltweit anerkannt werden.
In vielen Fällen erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Für ein individuelles Angebot z.B. auf mehrere Dokumente, persönliche Beratung oder wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten kontaktieren Sie uns direkt über E-Mail, wir melden uns binnen 10 Minuten bei Ihnen zurück!
Beglaubigte Übersetzung - FAQ / Häufig gestellte Fragen
Gerichtsurteile zählen zu den wichtigsten amtlichen Dokumenten und müssen bei Verfahren im Ausland oder bei der Vorlage bei Behörden in der Regel beglaubigt übersetzt werden.
Nur eine beglaubigte Übersetzung bestätigt offiziell die vollständige Übereinstimmung mit dem Original und erfüllt die rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Behörden.
Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer versehen jede Übersetzung mit:
Dadurch wird die Übersetzung als offizielles Dokument anerkannt.
Neben Gerichtsurteilen übersetzen wir unter anderem auch:
Nach Fertigstellung erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung zunächst als Scan per E-Mail. Benötigen Sie die Originalausfertigung für die Vorlage bei einer Behörde oder einem Gericht, senden wir Ihnen diese selbstverständlich zusätzlich per Post zu.
Seit über 20 Jahren vertrauen Privatpersonen, Rechtsanwälte, Unternehmen und Behörden auf die Erfahrung von Kitz Global. Als ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro arbeiten wir ausschließlich mit gerichtlich beeidigten Übersetzern zusammen und garantieren beglaubigte Übersetzungen, die weltweit anerkannt werden.
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