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Sie möchten ein Dokument beglaubigt übersetzen lassen? Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert und unterstützt Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Institutionen mit rechtsgültigen Übersetzungen in nahezu allen Sprachen.
Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer erstellen beglaubigte Übersetzungen, die von Behörden, Gerichten, Universitäten, Notaren und anderen offiziellen Stellen im In- und Ausland anerkannt werden.
In vielen Fällen erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Für persönliche Beratung, individuelle Angebote oder Zahlung per Banküberweisung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Beglaubigte Übersetzung – FAQ / Häufig gestellte Fragen
Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn ein offizielles Dokument bei einer Behörde oder Institution in einer anderen Sprache vorgelegt werden muss.
Dies betrifft beispielsweise:
Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen unter anderem für:
Eine beglaubigte Übersetzung wird ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt mit:
dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich mit dem Originaldokument übereinstimmt. Dadurch erhält die Übersetzung ihre rechtliche Gültigkeit und wird von offiziellen Stellen anerkannt.
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen unter anderem in und aus folgenden Sprachen an:
Englisch - Kroatisch - Spanisch - Ungarisch - Französisch -
Slowakisch - Ukrainisch - Thailändisch - Farsi - Niederländisch -
Italienisch - Tschechisch - Polnisch - Rumänisch - Portugiesisch -
Russisch - Griechisch - Türkisch - Chinesisch - Arabisch - Finnisch -
Koreanisch - Persisch - Dänisch - Schwedisch - Norwegisch -
Albanisch - Amharisch - Armenisch - Hindi - Indonesisch -
Mazedonisch - Moldawisch - Mongolisch - Slowenisch - Vietnamesisch
und noch viel mehr Sprachen...
Seit über 20 Jahren vertrauen Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte und Behörden auf die Erfahrung von Kitz Global. Dank unserer vollständig digitalen Abwicklung genügt in den meisten Fällen ein gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihres Dokuments. Ein persönlicher Besuch oder die Einsendung der Originale ist in der Regel nicht erforderlich.
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